Werbe- und Verlags GmbH
B&W MEDIA-SERVICE
AGB
Geltung der Bedingungen
Allen Kauf- und Lieferverträgen liegen unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) zugrunde. Diese AGB gelten
zugleich für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Widersprechende oder
ergänzende Bedingungen des Auftraggebers, Bestellers/Käufers und
mündliche Nebenabreden sind für B&W nur verbindlich, wenn B&W
sie schriftlich bestätigt.
Vertragsabschluss
Angebote von B&W sind, soweit nicht anders festgelegt, 10 Werktage
verbindlich. Darüber hinaus sind sie freibleibend. Falschlieferungen,
die aus unvollständigen oder zweifelhaften Angaben in
Bestellungen/Aufträgen resultieren, gehen zu Lasten des
Käufers/Bestellers. Nachträgliche Änderungen von Auftragsdaten werden
nur gültig, wenn sie durch B&W schriftlich bestätigt werden.
Auftragsänderungen und -annulierungen für bereits produzierte oder in
Produktion befindliche Waren sind nicht möglich. Abbildungen,
Abmessungen und Gewichtsangaben in Webshops, Internet, Informations- und
Werbeunterlagen sind unverbindlich, Druckfehler, Irrtümer und
Änderungen bleiben vorbehalten.
Preise
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich alle Preise
ab Druckerei Bochum zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten sowie der
jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Lieferung
Alle Waren werden so schnell wie möglich gefertigt und zur Verfügung
gestellt. Die Angaben von Lieferfristen und -terminen sind grundsätzlich
unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder
verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, der Kunde darf
Teillieferungen nicht zurückweisen.
Versand und Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens
jedoch mit dem Verlassen des Betriebs-geländes von B&W, geht die
Gefahr auf den Käufer/Besteller über. Versandweg und Verpackung sind
unserer Wahl überlassen, ohne dass dafür eine Haftung, außer für den
Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, übernommen wird.
Expresskosten oder Sonderversandformen (Bahnexpress, Schnellpaket) u.a.
gehen zu Lasten des Käufers.
Eigentumsrecht
Produzierte und/oder gelieferte Waren bleiben bis zum Ausgleich
sämtlicher, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen
resultierenden Forderungen von B&W gegen den Käufer im Eigentum von
B&W. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen
des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden.
Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf mit
Vorausabtretungsklausel: Der Käufer ist zur Weiterveräußerung von
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt,
wenn er hiermit schon jetzt alle aus dem Weiterverkauf entstehenden
Forderungen an B&W abtritt. Wird Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbeitung/Ver-bindung – zusammen mit nicht B&W gehörender Ware
veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterver-äußerung
entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit
allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an B&W ab. B&W nimmt
die Abtretung hiermit bereits jetzt an. Der Käufer ist zur Einziehung
dieser Forderungen auch nach Abtretung ermächtigt. Das Recht von
B&W, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Jedoch verpflichtet sich B&W, die Forderungen nicht einzuziehen,
solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen
gegenüber B&W ordnungsgemäß nachkommt. B&W kann verlangen, dass
der Käufer ihm die abge-
tretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Scheck-/Wechselklausel: Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des
Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers
begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde
liegende Forderung aus Warenlieferung nicht vor Einlösung des Wechsels
durch B&W als Bezogener.
Druckerzeugnisse
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedruck, Muster und ähnliche
Vorarbeiten im Auftrag des Bestellers werden berechnet. Der Auftraggeber
hat die Vertragsgemäßheit der zur Korrektur übersandten Vor- und
Zwischenerzeugnisse zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der
Druckfreigabe durch den Auftraggeber auf ihn über, soweit die Fehler
nicht durch technische Mängel der Produktion verursacht werden. Das gilt
auch für sonstige Freigaben des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge können
nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Für
Druckvorlagen, die auf dem Versandweg abhanden kommen, übernimmt B&W
keine Haftung. Angelieferte, dem Druckformat nicht entsprechende
Druckvorlagen werden dem zur Verfügung stehenden Druckformat angepasst.
Rückgaberecht
Für mündlich und telefonisch bestellte Waren wird ein Rückgaberecht ausdrücklich ausgeschlossen.
Rücksendungen werden ohne unser schriftliches Einverständnis nicht
angenommen und gehen zu Lasten des Versenders wieder zurück. Bei
Rückgabe falsch bestellter, unbedruckter Ware (keine
Sonderanfertigungen) berechnet B&W 10% des Warenwertes als
Bearbeitungsgebühr.
Mängelrügen und Gewährleistungen
Der Käufer/Besteller hat die Ware bei Lieferung unverzüglich bezüglich
Menge, Ausführung und Qualität zu prüfen und etwaige Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage noch Erhalt, schriftlich zu
rügen.
Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigt nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung.
Versteckte Mängel müssen ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch 8
Tage nach der Entdeckung, schriftlich gerügt werden. Kleine
handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der
Qualität, Farbe, des Gewichts usw. rechtfertigen keine Mängelrüge.
Verursachen unberechtigte Mängelrügen Kosten, kann B&W Erstattung
verlangen. Sind die Beanstandungen berechtigt, leistet B&W nach
Prüfung eine Nachbesserung, einen angemessenen Preisnachlass oder
vollwertigen Ersatz. Schlägt die Nachbesserung bzw. die Ersatzlieferung
fehl, kann der Käufer/Besteller die Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen. Dieselben Rechte stehen dem Käufer/ Besteller zu, wenn
B&W die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu Unrecht verweigert
oder damit in Verzug gerät und der Käufer/ Besteller eine angemessene
Nachfrist, die fruchtlos abgelaufen ist, gesetzt hat. Die Mangelhaftung
bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, auf Schäden, die nach dem
Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger nachteiliger, von B&W nicht
zu vertretender Einflüsse entstehen. Verluste und Beschädigung auf dem
Transport sind vom Empfänger beim Transporteur zu reklamieren. Dies gilt
auch bei einem Schaden, bei dem eine Beschädigung der Verpackung nicht
sichtbar ist. Eine Haftung für Schäden, die aus dem Gebrauch von
elektronischen Geräten, Software und ähnlichen Artikeln entstehen,
schließen wir aus.
Zeichnungen, Unterlagen, Urheberrechte
B&W behält sich dauerhaft alle Eigentums- und Urheberrechte an
Angeboten, Zeichnungen, Mustern, Zwischenmaterial und allen anderen
Unterlagen vor. Diese Materialien und Unterlagen dürfen Dritten nur nach
schriftlicher Zustimmung durch B&W zugänglich gemacht werden. Der
Besteller übernimmt die Haftung dafür, dass B&W mit der
Auftragsdurch-
führung keine Rechte Dritter (insbesondere Eigentums-,
Urheber- und Vervielfältigungsrechte) verletzt und stellt B&W
bereits jetzt von allen diesbezüglichen Forderungen Dritter frei.
Zahlung
Forderungen von B&W sind stets sofort, netto ohne Abzug fällig.
Rechnungskürzungen wie Verpackungsabzüge, Portoabzüge oder sonstige
Kürzungen, denen B&W nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat, sind
unzulässig, bleiben als offene Forderung bestehen und werden
eingefordert. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und Zinsen
entsprechend den jeweils zulässigen gesetzlichen Bestimmungen berechnet.
Nach dem Verstreichen der mit der letzten Mahnung gesetzten
Zahlungsfrist kann B&W ein Inkasso-Unternehmen mit der weiteren
Forderungsrealisierung beauftragen oder ohne weitere Ankündigung das
gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Gleichzeitig erfolgen bis zum
Ausgleich noch fälliger Zahlungen keine weiteren Lieferungen/Leistungen.
Wichtiger Hinweis
B&W speichert Kundendaten in einer EDV-Anlage. Bitte teilen Sie
Anschriftsänderungen unverzüglich mit. Sofern Sie mit der Speicherung
nicht einverstanden sind, veranlassen wir die sofortige Löschung. Bei
einem Auftragswert unter € 30,- netto wird ein Mindermengenzuschlag von €
5,- berechnet. Bei Bestellern unter 18 Jahren ist die Unterschrift des
Erziehungsberechtigten erforderlich. Die vorstehenden AGB sind unter
allen Umständen verbindlich und können durch Bekanntgabe abweichender
Einkaufsbedingungen nicht abgeändert werden. Sollten einzelne
Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und B&W gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das BGB, HGB und das
Gesetz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand ist
Essen.
